Mitglieder des Kirchengemeinderats
Bei der Kirchengemeinderatswahl am 22. März 2020 wurden folgende Mitglieder gewählt
Aufgaben des Kirchengemeinderats lt. Kirchengemeindeordnung (KGO)
§ 18 Aufgaben (Auszug aus der KGO)
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde.Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden.
§ 20 Vorsitz (Auszug aus der KGO)
Der Vorsitz des Kirchengemeinderates besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem von Amts wegen und dem/der Gewählte/n Vorsitzene/n. Beiden gemeinsam obliegt die Organisation der Sitzungen und der Arbeitsweise des Gremiums, sowie die Außenpräsentation der Kirchengemeinde. Der Kirchengemeinderat wählt den/die Gewählte/n Vorsitzende/n aus der Reihe seiner gewählten Mitglieder. Außerdem hat der Kirchengemeinderat eine/n oder zwei Stellvertreter/innen zu wählen.