Kirchenpflegerin - Frau Daniela Richter

 seit 20. Juni 2022 ist Frau Richter unsere Kirchenpflegerin und wurde für 3 Jahre vom KGR gewählt und beauftragt dieses Amt für unsere Kirchengemeinde zu übernehmen.

 

 

 

 

Aufgaben des Kirchenpflegers/der Kirchenpflegerin lt.Kirchengemeindeordung (KGO)

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart nehmen Kirchenpflegen als Einrichtungen der örtlichen kirchlichen Ebene Aufgaben für die Kirchengemeinde wahr. Der/Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bzw. den Verwaltungsausschuss bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung.

Der/Die Kirchenpfleger/in ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtsmäßige Weisungen und Beschlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Er/Sie führt im Rahmen seiner/ihrer Zuständigkeit den Schriftverkehr selbstständig.